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Unbezahlte Rechnungen regelt die Versicherung

Jeder achte Selbstständige sieht seine Existenz im kommenden halben Jahr durch Forderungsausfälle bedroht. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die meisten Selbstständigen kümmern sich derzeit selbst darum, ausstehende Zahlungen einzutreiben. Immerhin elf Prozent der Befragten lassen unbezahlte Rechnungen ganz einfach liegen und treiben das Geld gar nicht erst ein - damit haben sie es quasi abgeschrieben. Denn das Einfordern von Schulden ist oft mit erheblichen Kosten und einem großen Zeitaufwand verbunden. Die D.A.S. hat jetzt auf dieses Problem reagiert und ihren Existenz-Rechtsschutz erweitert. Ab sofort können sich Unternehmen gegen das Risiko absichern, Forderungen selbst eintreiben zu müssen. Dies verschafft Selbstständigen und Freiberuflichen Freiräume, sich verstärkt mit ihrem Kerngeschäft beschäftigen zu können, statt säumigen Zahlern hinterherlaufen zu müssen. Die Inkasso-Dienstleistung übernimmt dabei die D.A.S. Prozessfinanzierung. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Inkassounternehmen muss der Versicherte lediglich einen fixen Jahresbeitrag zahlen und kann so viele Forderungen einreichen, wie nötig. Bei erfolgreicher Eintreibung erhalten die Kunden der D.A.S. 100 Prozent des Rechnungsbetrags. Die Forsa-Umfrage bestätigte auch, dass Selbstständigen und Freiberuflern beim Eintreiben der Forderungen eine individuelle Vorgehensweise sehr wichtig ist, damit der Kunde dem Unternehmen auch nach einem Streitfall erhalten bleibt. ?Die Beitreibung offener Forderungen vertrauen Unternehmer am liebsten einem persönlichen Ansprechpartner an, der je nach Situation mit Fingerspitzengefühl agiert oder - wenn es nötig ist - auch einmal Druck ausübt. Diesen Service bieten wir seit jeher an. Ein Online-Verfahren kann die individuelle Situation niemals ganz erfassen", betont Constantin Svoboda, Vorstand der D.A.S. Die Forderungsmanager der D.A.S. Prozessfinanzierung konnten bislang für rund 9.000 Kunden Forderungen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro erfolgreich beitreiben. Mindestwert: 100 Euro. Bei Auftragswerten ab 3.000 Euro können die Unternehmer zudem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Kunden vorab prüfen lassen. (News-Reporter.NET/as)

 
Frühsport ?Schnee schaufeln"
Wenn Schnee und Eis für winterliche Straßen sorgen, ist jeder Hauseigentümer für die Sicherheit vor und auf seinem Grundstück verantwortlich. Alle begehbaren Wege, Hauseingänge, Garagenhöfe und Stellplätze müssen geräumt und gestreut werden. Das gilt auch für öffentliche Gehwege, die an private Grundstücke und Stellplätze grenzen. Vermieter können diese Pflichten auf die Mieter übertragen, sofern es im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben wurde. Der Hauseigentümer muss dann allerdings prüfen, ob die Mieter die Pflichten erfüllen, raten die Baurechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins. Rund um die Uhr kann jedoch niemand zum Schneeschippen verdonnert werden. Gewöhnlich gilt die Räumpflicht in der Zeit von sieben Uhr morgens bis 21 Uhr abends. Bei besonders starkem oder anhaltendem Schneefall gibt es üblicherweise eine Befreiung von der Räumpflicht, die in diesem Falle ohnehin unnütz wäre. Lässt der Schneefall nach, heißt es dann allerdings: ran an die Schneeschippe!...
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