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Fünf Steueränderungen ab 2010

Im Januar 2010 sollen die ersten steuerrechtlichen Änderungen der neuen Regierung in Kraft treten. Zurzeit fehlt noch die Bestätigung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundestag und Bundesrat, welches die Änderungen beinhaltet. Diese soll aber im Dezember erfolgen. Dann wird es Änderungen bei Abschreibungen, Gewerbe-, Umsatz- und Erbschaftssteuer sowie in der Firmennachfolge geben. Gesenkte Umsatzsteuer im Hotelgewerbe Ab 2010 sinkt der Umsatzsteuersatz für Firmen aus dem Hotelgewerbe. Statt wie bisher 19 Prozent, müssen sie nur noch sieben Prozent pro Übernachtung veranschlagen. Entscheidend für den Steuersatz ist, dass der Gast das Zimmer ab dem 01. Januar 2010 nutzt. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie der Zahlung für die Übernachtung sind hingegen irrelevant. Ebenfalls gesenkt wird der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten für Immobilien von bisher 65 Prozent auf 50. Bisher wurden auch Zinsen, Mieten, Pachten sowie Leasing- und Lizenzgebühren zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet, um die fällige Gewerbesteuer zu berechnen. Geringwertige Wirtschaftsgüter anders abschreiben Ab Januar 2010 gibt es ein Wahlrecht für Abschreibungen so genannter ?geringwertiger Wirtschaftsgüter". Entweder können alle Einkäufe bis 410 Euro sofort abgeschrieben werden (dabei müssen alle Güter in einer getrennten Liste notiert werden, deren Wert über 150 liegt) oder die Steuerzahler nutzen weiterhin das alte Verfahren: Anschaffungen bis zu einem Nettowert von 150 Euro können sofort abgeschrieben werden, während Anschaffungen zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro in einem Pool landen, der über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben wird. Erbschaftssteuer sinkt, Firmennachfolge neu geregelt Die Belastungen im Erbfall für Geschwister und deren Kinder sinken, sofern sie sich in der Steuerklasse II befinden. Bei einer Erbschaft bis zu einem Wert von 52.000 Euro werden nur noch 15 Prozent fällig, bisher waren es 30. Bis 256.000 Euro Erbschaftssummer sind 20 Prozent, statt der bisherigen 30 Prozent, fällig. Der Freibetrag von 20.000 Euro bleibt unberührt. Im Fall einer Firmennachfolge bleiben ab Januar 2010 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Juniorchef das Unternehmen fünf Jahre fortführt. Die Grenze lag bis dato bei sieben Jahren. In dem Zeitraum von fünf Jahren darf die Lohnsummer nicht unter 400 Prozent der Ausgangssumme sinken (bisher 650 Prozent). Diese Regelung gilt nur bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern, bis Ende 2009 waren es mehr als zehn Mitarbeiter. Das gesamte Betriebsvermögen bleibt für den Nachfolger steuerfrei, wenn er die Firma sieben Jahre fortführt und die Lohnsummer nicht unter 700 Prozent der Ausgangssumme sinkt (bisher 1.000 Prozent). Auch diese Neuregelung gilt nur für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern. (NR / Fischer-Partner.ORG / N. Staub)

 
Gefahren am Geldautomaten

Wer regelmäßig Bargeld am Geldautomaten zieht, weiß in der Regel, dass dies nicht immer ganz ungefährlich ist. Die Tricks, die Betrüger anwenden, um der soeben abgehobenen Scheine anderer Leute habhaft zu werden, werden immer ausgefeilter. Ein Blick über die Schulter, ob der Hintermann auch tatsächlich auf Abstand bleibt und nicht etwa die PIN-Eingabe beobachtet, reicht längst nicht mehr. Eine neue, einfache, aber leider sehr effektive Betrugsmethode namens „Cash-Trapping“ verunsichert jetzt Bankkunden unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Dabei installieren die Ganoven eine täuschend echt wirkende Attrappe des Verschlusses über der Geldausgabe, welche an einem Klebestreifen das ausgeworfene Geld festhält. Der Bankkunde findet kein Geld in der Klappe, denkt, der Apparat sei kaputt und beschließt, sich später an seine Bank zu wenden – in der Zwischenzeit sind die Täter natürlich schon über alle Berge mit dem Geld.

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