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Dicker Fisch an der Wasseraufbereitungs-Angel

Den größten Auftrag in der 60-jährigen Geschichte des Unternehmens hat die Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH jetzt an Land gezogen. Es ist die Prozesswasserbehandlung für die Erweiterung eines bestehenden Gaskraftwerks in Maasbracht (Niederlande). Auftraggeber ist das Unternehmen Essent Projects B.V., der größte Energieversorger in den Niederlanden. Zur selben Zeit wurde der Wasseraufbereitungs-Spezialist aus Höchstädt a. d. Donau vom gleichen Auftraggeber mit der Erweiterung einer Prozesswasseraufbereitung eines zweiten Kraftwerkstandorts beauftragt. Der neue Kraftwerksblock C soll zukünftig über eine Leistung von mehr als 1.200 Megawatt verfügen. Grünbeck übernimmt als Generalunternehmer die Verantwortung für die Bereitstellung des erforderlichen Reinstwassers für die Dampf-und Gasturbinen. Dabei wird zur Vollentsalzung des vorhandenen Brunnenwassers eine bewährte Verfahrenskombination aus Umkehrosmose- und Ionenaustauschertechnologie eingesetzt. Dieser Großauftrag unterstreicht die Kompetenz in der Wasseraufbereitung und im Zukunftsmarkt des internationalen Kraftwerksbaus und der Energietechnik, so Dr. Günter Stoll, Geschäftsführer der Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH. Aufgrund des weltweit zunehmenden Energiebedarfs müssen zahlreiche bestehende Energiezentralen rund um den Globus modernisiert oder erweitert werden. Zudem werden in den nächsten Jahren etliche neue Kraftwerke errichtet. Hier komme der Wasseraufbereitung eine wesentliche Bedeutung zu. Ohne Wasser in entsprechender Qualität lässt sich kein modernes Kraftwerk wirtschaftlich betreiben. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass sich der Hersteller in einer EU-weiten Ausschreibung im internationalen Wettbewerb durchgesetzt hat. Internet: www.gruenbeck.de (News-Reporter.NET/hs)

 
Frühsport ?Schnee schaufeln"
Wenn Schnee und Eis für winterliche Straßen sorgen, ist jeder Hauseigentümer für die Sicherheit vor und auf seinem Grundstück verantwortlich. Alle begehbaren Wege, Hauseingänge, Garagenhöfe und Stellplätze müssen geräumt und gestreut werden. Das gilt auch für öffentliche Gehwege, die an private Grundstücke und Stellplätze grenzen. Vermieter können diese Pflichten auf die Mieter übertragen, sofern es im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben wurde. Der Hauseigentümer muss dann allerdings prüfen, ob die Mieter die Pflichten erfüllen, raten die Baurechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins. Rund um die Uhr kann jedoch niemand zum Schneeschippen verdonnert werden. Gewöhnlich gilt die Räumpflicht in der Zeit von sieben Uhr morgens bis 21 Uhr abends. Bei besonders starkem oder anhaltendem Schneefall gibt es üblicherweise eine Befreiung von der Räumpflicht, die in diesem Falle ohnehin unnütz wäre. Lässt der Schneefall nach, heißt es dann allerdings: ran an die Schneeschippe!...
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