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| Ehrlich währt am längsten |
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Gute Referenzen, ein gelungenes Anschreiben, ein professionelles Foto - Jobsuchende haben es nicht immer leicht bei einer Bewerbung. Vieles gibt es zu beachten, doch eines ist ganz besonders wichtig: ein aussagekräftiger Lebenslauf. Er ist in der Regel die erste Möglichkeit, bei einem potenziellen Arbeitgeber Interesse zu wecken. Wenn etwas so wichtig ist, könnte möglicherweise auch Schönfärberei im Spiel sein. Doch weit gefehlt: Eine aktuelle Online-Umfrage des Karriereportals Monster ergab, dass sich 85 Prozent der Deutschen im Lebenslauf rein an die Fakten halten. Dagegen haben nur zehn Prozent der Befragten bei ihren Fremdsprachen- und PC-Kenntnissen zu dick aufgetragen und lediglich fünf Prozent der Umfrageteilnehmer haben ein Praktikum erfunden. ?Das Verhältnis zum Arbeitgeber sollte auf Vertrauen basieren. Von Lügen im Lebenslauf ist daher dringend abzuraten. Nicht selten kommt die Wahrheit irgendwann heraus und kann im schlimmsten Fall sogar ein möglicher Kündigungsgrund sein", so Marco Bertoli, Geschäftsführer Central Europe bei Monster Worldwide. ?Grundsätzlich ist der Wunsch vieler Bewerber, sich in bestem Licht zu präsentieren, durchaus nachzuvollziehen. Doch dafür gibt es bessere Wege: eine professionell gestaltete Bewerbungsmappe, eine gute Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch sowie ein überzeugendes Auftreten." (News-Reporter.NET/SV) |
| Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes in Großbritannien zum 01.01.2010 |
| Die im Vereinigten Königreich im Rahmen eines Konjunkturprogramms zum ?01. Dezember 2008 vorgenommene Senkung des allgemeinen Umsatzsteuerumsatzes von damals 17,5 auf 15 Prozent endet zum 31. Dezember 2009. Danach gilt für alle ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen wieder der Umsatzsteuersatz von 17,5 Prozent, sofern kein ermäßigter Steuersatz angewendet werden muss. ?Die ermäßigten Steuersätze von 5 und 0 Prozent bleiben unverändert. Übergangsregelungen Insofern bis zum 31.12.2009 ausgeführte Lieferungen und Leistungen erst nach dem 31.12.2009 in Rechnung gestellt werden und das Entgelt auch erst nach Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmt wird, kann bei Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung die britische Umsatzsteuer wahlweise mit 17,5 oder ?15 Prozent berechnet werden. Sofern bis zum 31.12.2009 Anzahlungs- beziehungsweise Vorausrechnungen erstellt oder An- und Vorauszahlungen vereinnahmt werden, die sich auf nach dem... | |
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