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Betriebliche Altersversorgung – früh starten zahlt sich aus

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 7.680 Euro im Jahr verdienen, haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Der lässt sich aber in vielen Fällen erhalten, wenn ein Teil des Brutto-Lohns für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verwendet wird. Diese Möglichkeit sollten Azubis beim Schopf packen, um frühzeitig eine Zusatzversorgung für den Ruhestand aufzubauen. Besonders wichtig für die junge Generation, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer werden. Zudem vermindert eine arbeitnehmerfinanzierte bAV das zu versteuernde Einkommen, da die Beiträge direkt vom Brutto-Einkommen abgezogen werden. Bleibt das Gesamteinkommen danach unter dem Grenzbetrag von 7.680 Euro jährlich, wird das Kindergeld auf Antrag weitergezahlt. Zu beachten ist dabei, dass zum Gesamteinkommen nicht nur die Ausbildungsvergütung, sondern auch vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer-Sparzulage oder Ausbildungsförderungen zählen. Auf eine sogenannte Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, sofern Regelungen im Tarifvertrag nichts anderes festlegen. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (64.800 Euro), also derzeit bis 2.592 Euro pro Jahr, können in eine bAV investiert werden. (News-Reporter.NET/as)

 
Wirtschaftswunder Europäisierung
Ganz ohne Hexerei In Europa gilt die Niederlassungsfreiheit: Jeder Bürger der Mitgliedsländer kann frei entscheiden, in welchem Land der EU er leben, arbeiten und Steuern zahlen will. Diese Niederlassungsfreiheit gilt nicht nur für natürliche Personen. Nach Artikel 43 bis 48 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist es auch juristischen Personen erlaubt, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, sofern die juristische Person nach den Rechtsvorschriften des Staates gegründet wurde und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet. Die Entstehung des Binnenmarktes, der 27 EU-Staaten und über 500 Millionen Einwohner umfasst, und die Teilnahme daran hat, unabhängig von einzelstaatlicher Politikgestaltung, in den EU-Mitgliedstaaten einen starken Effekt der Marktliberalisierung und Marktderegulierung entfaltet. Die EU-Staaten haben der freien Wirtschaft den notwendigen Raum für unternehmerisches Handeln gegeben. Nicht...
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