- Energieberatung - aber richtig

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Kredit

  • Sofortkredit bis 100.000,-- €
  • Zusatzkredit bis 50.000,-- € (Nebenkredit)
  • Sofortkredit zur freien Verwendung
  • Kredit für Rentner bis zum Alter von 75 Jahren
  • Faire Darlehen für Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte und Rentner.

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Kredit ohne SCHUFA

  • Sofortkredite für Arbeitnehmer ab 18 Jahre
  • Kredit zur freien Verwendung
  • keine Schufaauskunft, kein Schufaeintrag
  • Kredite ohne Schufa sind perfekte Nebenkredite und haben keine Auswirkung auf bestehende Darlehen oder zukünftige Kreditvorhaben

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Immobilienkredit

  • Für Eigentümer und Käufer von Wohnimmobilien
  • für bestehende Objekte, keine Baufinanzierung
  • Kreditsumme von 50.000 bis 300.000 €
  • auch bei sehr schlechter Schufa
  • Erstellung des Angebots ist kostenlos

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Energieberatung - aber richtig

Spätestens seit es den Energieausweis gibt, haben Energieberater Hochkonjunktur. Geschützt ist die Berufsbezeichnung allerdings nicht. Daher heißt es: Aufpassen bei der Suche nach dem richtigen Berater! Von Pauschalangeboten, die gleich noch mit einer Baufirma aufwarten, sollten Bauherren lieber die Finger lassen. Solche Angebote gewährleisten keine unabhängige Prüfung. Eine gute Richtschnur sind Zertifizierungen, mit denen ein Energieberater seine Qualifizierung nachweisen kann. Sehr hilfreich ist auch die sogenannte Energie-Beraterliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darin finden Sie unabhängige Energieberater, die über die nötigen fachlichen Kenntnisse verfügen und gleichzeitig berechtigt sind, die Anträge für das BAFA-Förderprogramm ?Vor-Ort-Beratung" zu stellen. Dieser staatliche Zuschuss macht sich durchaus bezahlt und kann bis zur Hälfte der angefallenen Beratungskosten betragen. Eine Energieberatung für ein Ein- oder Zweifamilienhaus wird mit 300 Euro gefördert. 60 Euro gibt es für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Bei Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Seit Oktober 2009 können zudem Luftdichtigkeitsuntersuchungen mit 100 Euro bezuschusst werden. Und wer zusätzlich thermografische Untersuchungen zu Wärmeverlusten durchführen lässt, kann den Höchstbetrag sogar noch einmal um bis zu 100 Euro steigern. Das Förderprogramm läuft Ende 2014 aus. Energieberatung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördert wird, bieten auch die Verbraucherzentralen an. Anders als bei der BAFA findet diese aber nicht vor Ort statt, sondern in den Verbraucherzentralen der Bundesländer oder in sogenannten Beratungsstützpunkten. (News-Reporter.NET/as)

 
Frühsport ?Schnee schaufeln"
Wenn Schnee und Eis für winterliche Straßen sorgen, ist jeder Hauseigentümer für die Sicherheit vor und auf seinem Grundstück verantwortlich. Alle begehbaren Wege, Hauseingänge, Garagenhöfe und Stellplätze müssen geräumt und gestreut werden. Das gilt auch für öffentliche Gehwege, die an private Grundstücke und Stellplätze grenzen. Vermieter können diese Pflichten auf die Mieter übertragen, sofern es im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben wurde. Der Hauseigentümer muss dann allerdings prüfen, ob die Mieter die Pflichten erfüllen, raten die Baurechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins. Rund um die Uhr kann jedoch niemand zum Schneeschippen verdonnert werden. Gewöhnlich gilt die Räumpflicht in der Zeit von sieben Uhr morgens bis 21 Uhr abends. Bei besonders starkem oder anhaltendem Schneefall gibt es üblicherweise eine Befreiung von der Räumpflicht, die in diesem Falle ohnehin unnütz wäre. Lässt der Schneefall nach, heißt es dann allerdings: ran an die Schneeschippe!...
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