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Energieberatung - aber richtig

Spätestens seit es den Energieausweis gibt, haben Energieberater Hochkonjunktur. Geschützt ist die Berufsbezeichnung allerdings nicht. Daher heißt es: Aufpassen bei der Suche nach dem richtigen Berater! Von Pauschalangeboten, die gleich noch mit einer Baufirma aufwarten, sollten Bauherren lieber die Finger lassen. Solche Angebote gewährleisten keine unabhängige Prüfung. Eine gute Richtschnur sind Zertifizierungen, mit denen ein Energieberater seine Qualifizierung nachweisen kann. Sehr hilfreich ist auch die sogenannte Energie-Beraterliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darin finden Sie unabhängige Energieberater, die über die nötigen fachlichen Kenntnisse verfügen und gleichzeitig berechtigt sind, die Anträge für das BAFA-Förderprogramm ?Vor-Ort-Beratung" zu stellen. Dieser staatliche Zuschuss macht sich durchaus bezahlt und kann bis zur Hälfte der angefallenen Beratungskosten betragen. Eine Energieberatung für ein Ein- oder Zweifamilienhaus wird mit 300 Euro gefördert. 60 Euro gibt es für Mehrfamilienhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Bei Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Seit Oktober 2009 können zudem Luftdichtigkeitsuntersuchungen mit 100 Euro bezuschusst werden. Und wer zusätzlich thermografische Untersuchungen zu Wärmeverlusten durchführen lässt, kann den Höchstbetrag sogar noch einmal um bis zu 100 Euro steigern. Das Förderprogramm läuft Ende 2014 aus. Energieberatung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördert wird, bieten auch die Verbraucherzentralen an. Anders als bei der BAFA findet diese aber nicht vor Ort statt, sondern in den Verbraucherzentralen der Bundesländer oder in sogenannten Beratungsstützpunkten. (News-Reporter.NET/as)

 
Fünf Steueränderungen ab 2010
Im Januar 2010 sollen die ersten steuerrechtlichen Änderungen der neuen Regierung in Kraft treten. Zurzeit fehlt noch die Bestätigung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes durch den Bundestag und Bundesrat, welches die Änderungen beinhaltet. Diese soll aber im Dezember erfolgen. Dann wird es Änderungen bei Abschreibungen, Gewerbe-, Umsatz- und Erbschaftssteuer sowie in der Firmennachfolge geben. Gesenkte Umsatzsteuer im Hotelgewerbe Ab 2010 sinkt der Umsatzsteuersatz für Firmen aus dem Hotelgewerbe. Statt wie bisher 19 Prozent, müssen sie nur noch sieben Prozent pro Übernachtung veranschlagen. Entscheidend für den Steuersatz ist, dass der Gast das Zimmer ab dem 01. Januar 2010 nutzt. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie der Zahlung für die Übernachtung sind hingegen irrelevant. Ebenfalls gesenkt wird der Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten für Immobilien von bisher 65 Prozent auf 50. Bisher wurden auch Zinsen, Mieten, Pachten sowie Leasing- und Lizenzgebühren zur...
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