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Der Kontokorrentkredit (ital.: conto = Rechnung, corrente = laufend) ähnelt dem Überziehungskredit bei einer Bank bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit kann eine Privatperson das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man u. a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB). Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, i. d. R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander Kontokorrente führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin, dass sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner ist jeweils die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo des Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen Forderungen unter, d. h. dass nur der Saldo eingeklagt werden kann. Bei einem Kontokorrentkredit einer Bank wird ein bestimmtes Kreditlimit mit dem Bankkunden vereinbart. Bis zu dieser Höhe kann das Firmenkonto belastet werden. Den Zeitpunkt und die Geldmenge kann der Kunde frei bestimmen. Die Höhe des Kreditlimits orientiert sich dabei an der individuellen Situation und den konkreten Anforderungen eines Unternehmens. Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit ist variabel und richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen. Zinsen werden nur für den Betrag fällig, der auch tatsächlich genutzt wurde. Der Kontokorrentkredit ist also variabel einsetzbar und kann genauso variabel zurückgezahlt werden. Der Kontokorrentkredit eignet sich vor allem für kurzfristige Kredite wie Betriebsmittelkredite, Zwischenkredite oder Saisonkredite. Vorteilhaft beim Kontokorrentkredit ist die Ausnutzung von Skontovorteilen, flexible Inanspruchnahme und die fehlende Zweckbindung. Artikel Kontokorrentkredit. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. März 2006, 21:46 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kontokorrentkredit&oldid=14504592 (Abgerufen: 5. April 2006, 15:53 UTC) |
| Ehrlich währt am längsten |
| Gute Referenzen, ein gelungenes Anschreiben, ein professionelles Foto - Jobsuchende haben es nicht immer leicht bei einer Bewerbung. Vieles gibt es zu beachten, doch eines ist ganz besonders wichtig: ein aussagekräftiger Lebenslauf. Er ist in der Regel die erste Möglichkeit, bei einem potenziellen Arbeitgeber Interesse zu wecken. Wenn etwas so wichtig ist, könnte möglicherweise auch Schönfärberei im Spiel sein. Doch weit gefehlt: Eine aktuelle Online-Umfrage des Karriereportals Monster ergab, dass sich 85 Prozent der Deutschen im Lebenslauf rein an die Fakten halten. Dagegen haben nur zehn Prozent der Befragten bei ihren Fremdsprachen- und PC-Kenntnissen zu dick aufgetragen und lediglich fünf Prozent der Umfrageteilnehmer haben ein Praktikum erfunden. ?Das Verhältnis zum Arbeitgeber sollte auf Vertrauen basieren. Von Lügen im Lebenslauf ist daher dringend abzuraten. Nicht selten kommt die Wahrheit irgendwann heraus und kann im schlimmsten Fall sogar ein möglicher Kündigungsgrund... | |
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