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Kredit

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere "glauben" und creditum "das auf Treu und Glauben Anvertraute") ist das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Das Guthaben des Kreditwerbers entspricht der Forderung des Kreditgebers. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet. Es ist ein Fremdkapital und verursacht Zinsen, die den Gewinn mindern und die Liquidität des Unternehmens belasten.

Das klassische Verständnis von "Kredit" fasst den Begriff etwas weiter - über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem "Kredit haben" bedeutete demnach "etwas guthaben" im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Beispiel: Der Dispositionskredit eines Kontokorrentkontos ist ein Kredit im weiteren Sinne, ein Vertrauensbeweis, solange er nur "eingeräumt" wird. Wird der Dispositionskredit tatsächlich in Anspruch genommen, entsteht ein Kredit im (engeren) Sinne eines Rechtsverhältnisses, ein Darlehen. "Man steht in der Kreide".

Die Höhe des Kredites ist in einer Summe von Zahlungsmitteleinheiten (Geld, Währung) ausgedrückt. Zu einem Kreditvertrag gehören folgende Details:

  • Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten
  • Kreditzinsen, eventuelles Disagio und Bearbeitungsgebühren
  • Sicherstellung für den Kreditgeber.

Artikel Kredit. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. März 2006, 15:32 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kredit&oldid=15184336 (Abgerufen: 5. April 2006, 15:45 UTC)

 
Wenn Kurzarbeit die Zusatzrente gefährdet
Kurzarbeit ist in vielen Betrieben angesagt. Weniger Aufträge – weniger Arbeit. Zwar mehr Freizeit – aber auch weniger Geld. Wenn Sie eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben, dann müssen Sie jetzt entscheiden, ob Sie sich diese Ausgabe weiterhin leisten wollen oder können. Es gibt drei Arten von betrieblicher Altersvorsorge: Erstens: Ihr Arbeitgeber zahlt, und es ist vertraglich geregelt, ob der Chef die Zahlungen bei Kurzarbeit reduzieren darf. Dann gibt es für Sie nichts zu entscheiden. Zweitens: Die Entgeltumwandlung. Das heißt: Ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt in die bAV. Über die Summe entscheiden Sie. Drittens: Der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss zu Ihrem Beitrag. Dann entscheiden Sie über die Höhe Ihres Beitrags. In den beiden letzten Fällen geht es meist um Direktversicherungen, Pensionskassen oder -fonds. Da lassen sich die Beiträge in der Regel problemlos kürzen. Oder Sie können auch für eine gewisse Zeit Beitragsfreiheit vereinbaren....
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