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Die Beantragung eines Kredites kann immer nur schriftlich erfolgen, mittels eines Kreditantrages, der im Allgemeinen folgende Punkte beinhaltet: Angaben über die Person, die Rechtsstellung und die finanzielle Lage des Kreditnehmers, Sicherheiten, Höhe und Laufzeit des beantragten Kredits, Rückzahlungswünsche, Verwendungszweck des Kredits. Je nach Art des beantragten Kredites können die im Antrag notwendigen Angaben stark differieren. Der Antragsteller versichert im Kreditantrag die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und gibt i.d.R. sein Einverständnis zur Auskunftseinholung bei der zuständigen Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft. Der Kreditantrag ist immer unverbindlich. Erst mit Unterzeichnung eines Kreditvertrages kommt ein rechtlich bindendes Vertragsverhältniss zustande. Der Kreditantrag bildet die Grundlage für die anschließende Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers.
Artikel Kreditantrag. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. März 2006, 07:57 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kreditantrag&oldid=14966467 (Abgerufen: 5. April 2006, 15:55 UTC) |
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| Ganz ohne Hexerei In Europa gilt die Niederlassungsfreiheit: Jeder Bürger der Mitgliedsländer kann frei entscheiden, in welchem Land der EU er leben, arbeiten und Steuern zahlen will. Diese Niederlassungsfreiheit gilt nicht nur für natürliche Personen. Nach Artikel 43 bis 48 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) ist es auch juristischen Personen erlaubt, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, sofern die juristische Person nach den Rechtsvorschriften des Staates gegründet wurde und die eingetragene Hauptniederlassung sich ebenfalls in einem Mitgliedstaat befindet. Die Entstehung des Binnenmarktes, der 27 EU-Staaten und über 500 Millionen Einwohner umfasst, und die Teilnahme daran hat, unabhängig von einzelstaatlicher Politikgestaltung, in den EU-Mitgliedstaaten einen starken Effekt der Marktliberalisierung und Marktderegulierung entfaltet. Die EU-Staaten haben der freien Wirtschaft den notwendigen Raum für unternehmerisches Handeln gegeben. Nicht... | |
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