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Kreditunterlagen sind die für die Kreditbewilligung erforderliche Informationen und Nachweise zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers sowie der Beleihbarkeit des Pfandobjekts. Folgende Unterlagen sind mindestens erforderlich: - Unterlagen über die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Unterlagen über die zu beleihende Immobilie bzw. das Bauvorhaben wie Lageplan, Kaufvertrag, Baubeschreibung, Berechnung des umbauten Raumes, sowie der Wohn- und der Nutzfläche
- Gesamtkostenaufstellung, Finanzierungsplan,
- Wirtschaftlichkeitsberechnung (wenn das Gebäude nicht eigengenutzt wird).
- bei der Beleihung von Wohnungseigentum zusätzlich eine beglaubigte Abschrift der Teilungserklärung
Auch während der Kreditlaufzeit sind Kreditinstitute verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer offenlegen zu lassen (nach deutschem Recht § 18 KWG), wenn der Kredit 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts oder maximal € 750.000,-- übersteigt. Auch bei geringeren Kredithöhen, werden sich Kreditinstitute die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bereits im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung (nach deutschem Recht § 25a KWG) offenlegen lassen.
Artikel Kreditunterlagen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. März 2006, 21:22 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kreditunterlagen&oldid=14503691 (Abgerufen: 5. April 2006, 15:58 UTC) |