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Sicherstellung des Kredits |
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Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im Allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall eine Sicherstellung der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen: - Hypothek oder Grundschulden auf Grundstücke, Betriebsanlagen oder Bauwerke,
- Recht auf Pfändung eines Teils des Einkommens oder des durch den Kredit erwarteten Gewinns,
- Abtretung von Ansprüchen (Forderungen) gegen Dritte, wie Erlöse aus Grundstücksverkäufen, Auszahlungen von fälligen Kapitallebensversicherungen und sonstige Forderungen
- Bei Personalkrediten durch einen Bürgen (in vielen Fällen der Ehepartner) und eine Lebensversicherung auch in Form einer Risikolebensversichung
- Wechsel auf die Kreditsumme bei kurzfristigen Finanzierungen von Firmen, wie Warenzwischenfinanzierungen
- Sicherungsübereignung von Sachen
- oder durch sonstige Vereinbarungen.
Bei größeren Krediten – z.B. für eine Aktiengesellschaft – ist vor der endgültigen Entscheidung des Vorstands auch der Aufsichtsrat oder ein Wirtschaftsprüfer mit der Angelegenheit zu befassen.
Artikel Kredit. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 30. März 2006, 15:32 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kredit&oldid=15184336 (Abgerufen: 5. April 2006, 15:45 UTC) |