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Ein Kreditnehmer erhält Geld mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag plus Zinsen später zurückzuzahlen. Dies bedeutet: Bei der laufenden (manchmal auch "endfälligen") Rückzahlung eines Kredits wird vom Kreditgeber üblicherweise mehr Geld verlangt, als der Kreditbetrag ursprünglich ausgemacht hat. Diese Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum ("% p.a.") angegeben. Die Veranlassung, eine Finanzierung endfällig aufzunehmen, beruht in der Regel auf dem sogenannten Leverage-Effekt. Dabei wird – zumindest in der Erwartungshaltung – eine höhere Eigenkapital- als Fremdkapitalverzinsung erzielt. Zum (unter steuerlichen Aspekten durchzuführenden) Vergleich kommt jedoch nicht selten der Aspekt des Rendite-, eventuell auch Kapital-Risikos des Tilgungsträgers (Kreditnehmers) hinzu. Es gibt aber auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden. Der Zinssatz richtet sich vor allem - nach der Laufzeit des Kredits (einige Monate bis über 30 Jahre), wobei die tatsächliche Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist, wesentlichen Einfluss haben kann;
- nach der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditwerbers und seinen Sicherstellungen,
- nach dem momentanen Eckzinssatz oder seiner Prognose in die Zukunft. Dies wirkt sich bei der Refinanzierung der Kreditgeber über den Geld- oder Kapitalmarktsatz aus.
In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von - der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
- bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und manchmal
- von den geplanten Vorhaben, für die der Kredit verwendet werden soll.
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